Bevor die Psychotherapie beginnt, finden mindestens zwei bis sechs Vorgespräche statt, die sogenannten probatorischen Sitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns kennen und überlegen, ob eine Therapie und das tiefenpsychologische Verfahren individuell geeignet sind. Darauf folgt eine gegenseitige Entscheidung, ob wir zusammen arbeiten wollen.
Bei der Krankenkasse wird dann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Zudem muss durch einen Arzt ein sogenannter Konsiliarbericht ausgefüllt werden, der zusammen mit dem Antrag abzugeben ist. Die Therapiesitzungen finden ein- bis zweimal wöchentlich statt. Die Gespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen sind begleitend, in der Regel in einem Setting von 1:4 (1 Bezugspersonengespräch: 4 Therapiestunden).
Jugendliche, die 15 Jahre alt sind, können allein und ohne Wissen der Eltern eine Therapie beantragen. In dieser Behandlung wird individuell überlegt, ob Elterngespräche stattfinden und wenn ja, in welchem Rahmen.
Ich unterliege der Schweigepflicht, das heißt, dass ich alle persönlichen Daten und Gesprächsinhalte streng vertraulich behandle (nicht an Dritte, wie Ärzte*innen, Lehrer*innen, dem Jugendamt, Familienmitgliedern/Bezugspersonen, Freunde etc. weitergebe). Nicht zuletzt dadurch ist die Therapie ein geschützter „Raum“.